Was ist Obsoleszenz?
Obsoleszenz bedeutet, dass Produkte so gebaut sind, dass sie nach einer gewissen Zeit kaputtgehen oder veraltet sind. Das betrifft zum Beispiel Smartphones, Fernseher oder Waschmaschinen, die nach einigen Jahren plötzlich nicht mehr funktionieren. Für Verbraucher kann das ärgerlich sein, besonders wenn das Gerät kurz nach der Garantiezeit defekt wird.
Unterschiedliche Arten von Obsoleszenz
- Technische Obsoleszenz: Das Gerät funktioniert nicht mehr, weil wichtige Teile kaputtgehen.
- Funktionale Obsoleszenz: Das Gerät funktioniert, aber neue Software oder Updates sind nicht mehr kompatibel.
- Geplante Obsoleszenz: Produkte sind bewusst so entwickelt, dass sie nach einer bestimmten Zeit kaputtgehen.
Wie kann man sich vor Obsoleszenz schützen?
Es gibt ein paar Dinge, die Verbraucher tun können, um sich vor Obsoleszenz zu schützen:
- Garantie und Gewährleistung beachten: Innerhalb der EU hast du mindestens 2 Jahre Garantie auf deine Geräte.
- Produkte pflegen: Wer Produkte richtig pflegt, kann ihre Lebensdauer verlängern.
- Gut informieren: Schau vor dem Kauf, ob das Produkt für Langlebigkeit bekannt ist.
EU-Gesetze und deutsche Regelungen zur Obsoleszenz
1. Ökodesign-Richtlinie der EU (2009/125/EG)
Die Ökodesign-Richtlinie fordert von Herstellern, dass Produkte umweltfreundlich und nachhaltig gestaltet werden. Seit 2021 gilt auch, dass bestimmte Produkte, wie Waschmaschinen oder Kühlschränke, reparierbar sein müssen. Hersteller müssen sicherstellen, dass Ersatzteile verfügbar sind. Ziel ist es, die Lebensdauer der Produkte zu verlängern und den Abfall zu reduzieren.
2. EU-Kreislaufwirtschaftsplan
Der Kreislaufwirtschaftsplan der EU hat das Ziel, Produkte langlebiger zu machen und Abfall zu reduzieren. Teil dieses Plans ist das „Recht auf Reparatur“, das Verbrauchern den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturen erleichtern soll. Auch hier geht es darum, dass Produkte nicht mehr nach kurzer Zeit weggeworfen werden müssen.
3. Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken (2005/29/EG)
Wenn ein Hersteller absichtlich Produkte so gestaltet, dass sie frühzeitig kaputtgehen, könnte dies als unlautere Geschäftspraxis gelten. Verbraucher können sich auf diese Richtlinie berufen, um gegen geplante Obsoleszenz vorzugehen.
4. Deutsche Gesetze zur Gewährleistung
In Deutschland gibt es die gesetzliche Gewährleistung. Diese besagt, dass dein Produkt mindestens 2 Jahre ohne Mängel funktionieren muss. Wenn es in dieser Zeit kaputtgeht, kannst du es kostenlos reparieren lassen oder ein neues Gerät erhalten. Die Gewährleistung gilt jedoch nur für Mängel, die schon beim Kauf vorhanden waren.
Was passiert, wenn dein Gerät nach der Garantie kaputtgeht?
Hier wird es etwas komplizierter. Wenn dein Gerät genau 1 Tag nach der Garantie kaputtgeht, hast du leider keinen automatischen Anspruch mehr auf Reparatur oder Ersatz. Oft sagen Verbraucher in dieser Situation, sie hätten die „Arschkarte“ gezogen, weil sie selbst die Reparaturkosten tragen müssen. Hier sind einige Dinge, die du in diesem Fall tun kannst:
1. Kulanz des Herstellers:
Einige Hersteller bieten eine Kulanzregelung an, wenn das Gerät nur kurz nach der Garantie kaputtgeht. Das bedeutet, sie reparieren oder ersetzen das Gerät trotzdem, obwohl die Garantie abgelaufen ist. Es lohnt sich, direkt beim Hersteller nachzufragen.
2. Verbraucherrechte nach der Garantie:
Auch wenn die Garantie abgelaufen ist, haben Verbraucher in der EU gewisse Rechte. Wenn das Produkt z. B. so konzipiert wurde, dass es nach kurzer Zeit kaputtgeht (geplante Obsoleszenz), könnte das eine unlautere Geschäftspraktik darstellen. In diesem Fall kannst du den Hersteller rechtlich zur Verantwortung ziehen.
3. Verbraucherzentralen und Beschwerdeformulare:
Wenn der Hersteller nicht kooperativ ist, kannst du dich an eine Verbraucherzentrale wenden. Die Verbraucherzentrale hilft dir, deine Rechte durchzusetzen und unterstützt dich bei Beschwerden.
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin
Telefon: +49 (0)30 258 00-0
Website: https://www.vzbv.de
4. Europäisches Verbraucherzentrum:
Falls du dein Gerät in einem anderen EU-Land gekauft hast, kannst du dich an das Europäische Verbraucherzentrum wenden. Diese Stelle hilft bei grenzüberschreitenden Problemen in der EU.
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Website: https://www.evz.de
Kann man trotzdem etwas tun?
Wenn dein Gerät direkt nach der Garantie kaputtgeht, gibt es noch einige Optionen:
- Reparaturen auf eigene Kosten: Du kannst das Gerät in einer unabhängigen Werkstatt reparieren lassen. Das ist oft günstiger als der Neukauf.
- Recht auf Reparatur: In der EU wird das Recht auf Reparatur verstärkt. Dadurch wird es für Verbraucher in Zukunft einfacher, ihre Geräte auch nach Ablauf der Garantie zu reparieren.
Fazit: Ist der Verbraucher wirklich machtlos?
Wenn dein Gerät kurz nach dem Garantieende kaputtgeht, hast du zwar keinen automatischen Anspruch mehr auf Reparatur, aber es gibt Optionen. Kulanzanfragen beim Hersteller, Verbraucherzentralen und die neuen EU-Regelungen zum Recht auf Reparatur bieten Möglichkeiten, nicht komplett leer auszugehen.
Am besten ist es jedoch, schon vor dem Kauf auf die Langlebigkeit der Produkte zu achten und immer auf die Garantiedauer zu schauen. Denn Obsoleszenz betrifft uns alle, aber mit den richtigen Schritten kannst du dich schützen.