Die Erwerbsminderungsrente und das Arbeitslosengeld sind für viele Menschen wichtige finanzielle Absicherungen, wenn gesundheitliche Probleme die Berufsfähigkeit einschränken. Doch wie geht es nach der Erwerbsminderungsrente weiter? Was ist die Nahtlosigkeitsregelung, und wann hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld I? In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du vorgehst, wenn deine Rente ausläuft, und welche Rolle die Nahtlosigkeitsregelung spielt.
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung, die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt wird, wenn du aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage bist, deinen Beruf auszuüben oder nur noch in einem geringen Umfang arbeiten kannst. Sie dient als finanzielle Absicherung für Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten.
Die Erwerbsminderungsrente unterscheidet sich in zwei Formen:
- Volle Erwerbsminderungsrente: Du kannst weniger als drei Stunden täglich arbeiten.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Du bist in der Lage, zwischen drei und sechs Stunden pro Tag zu arbeiten.
Wann endet die Erwerbsminderungsrente?
In den meisten Fällen wird die Erwerbsminderungsrente zunächst befristet bewilligt. Das bedeutet, dass nach einer bestimmten Zeit eine Überprüfung stattfindet, ob die gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin bestehen. Sollte sich deine Situation verbessern, kann die Rente entfallen. Wenn die gesundheitlichen Probleme jedoch andauern, ist eine Verlängerung der Erwerbsminderungsrente möglich.
Wenn deine Erwerbsminderungsrente ausläuft und du dich weiterhin nicht in der Lage siehst, zu arbeiten, kannst du erneut einen Antrag stellen oder prüfen, ob du Anspruch auf andere Leistungen, wie das Arbeitslosengeld I, hast.
Was ist das Arbeitslosengeld I (ALG I)?
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Leistung der Agentur für Arbeit, die an Menschen gezahlt wird, die ihren Job verloren haben und arbeitslos gemeldet sind. Die Höhe des ALG I richtet sich nach deinem letzten Einkommen und wird für einen begrenzten Zeitraum gewährt, abhängig von deiner bisherigen Beschäftigungszeit.
Arbeitslosengeld I nach der Erwerbsminderungsrente
Wenn deine Erwerbsminderungsrente ausläuft, stellt sich die Frage, ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast. In deinem Fall hast du direkt nach dem Krankengeld eine Erwerbsminderungsrente erhalten, ohne ALG I zu beziehen. Sobald die Rente ausläuft, könntest du theoretisch ALG I beantragen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
Voraussetzungen für ALG I nach Erwerbsminderungsrente:
- Du musst innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.
- Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, d.h., du solltest in der Lage sein, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Was ist die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III?
Die Nahtlosigkeitsregelung greift, wenn du aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich länger als sechs Monate nicht in der Lage bist, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten, aber noch keine Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente getroffen wurde oder du noch auf eine Verlängerung wartest.
§ 145 SGB III – Arbeitslosengeld bei Minderung der Leistungsfähigkeit
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht mehr in der Lage sind, mindestens 15 Stunden wöchentlich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten und die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 Absatz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) erfüllen könnten, gelten im Sinne des § 138 Absatz 1 Nummer 3 als arbeitslos, wenn
- eine Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit vorliegt, die ihre Minderung der Leistungsfähigkeit feststellt,
- sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht in Anspruch nehmen können oder diese ausgeschöpft sind,
- eine Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit vorliegt, die eine Besserung ihrer Leistungsfähigkeit oder deren Wiederherstellung in den nächsten sechs Monaten nicht erwarten lässt und
- sie eine Erklärung abgeben, dass sie ihre bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben können.
(2) Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Absatz 1 gelten die sonstigen Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld wird abweichend von § 136 Absatz 1 Nummer 1 und 2 für die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 147 Absatz 1 Satz 1 und 2 gewährt. Ein weiterer Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 136 entsteht nicht.
Einfache Erklärung von § 145 SGB III:
§ 145 SGB III sorgt dafür, dass du trotz gesundheitlicher Einschränkungen Arbeitslosengeld I (ALG I) bekommen kannst, wenn du nicht mehr in der Lage bist, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten. Das nennt man die Nahtlosigkeitsregelung. Sie greift, wenn du wegen einer Krankheit oder Behinderung voraussichtlich länger als sechs Monate nicht arbeiten kannst, aber dein Antrag auf Erwerbsminderungsrente noch nicht entschieden wurde.
Voraussetzungen:
- Gesundheitliche Einschränkungen: Du kannst aufgrund einer Krankheit oder Behinderung weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten.
- Ärztliche Bestätigung: Ein Arzt von der Arbeitsagentur muss bestätigen, dass sich dein Zustand in den nächsten sechs Monaten wahrscheinlich nicht bessern wird.
- Keine weiteren Reha-Maßnahmen: Du kannst keine weiteren Reha-Leistungen mehr in Anspruch nehmen, weil sie nicht helfen oder schon ausgeschöpft sind.
- Erklärung abgeben: Du musst erklären, dass du deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kannst.
Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, wirst du wie eine arbeitslose Person behandelt und bekommst Arbeitslosengeld I.
Anspruch auf Nahtlosigkeitsregelung und Arbeitslosengeld
Die Nahtlosigkeitsregelung verhindert, dass Menschen, die erwerbsgemindert sind, ohne finanzielle Unterstützung dastehen, während über ihren Rentenantrag entschieden wird. In dieser Phase kannst du Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung beziehen, obwohl du gesundheitlich eingeschränkt bist.
Um diese Leistung zu erhalten, muss ärztlich nachgewiesen werden, dass du länger als sechs Monate nicht arbeiten kannst. Die Agentur für Arbeit wird dich in dieser Zeit dennoch als „arbeitslos“ führen, auch wenn du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst. Das bedeutet, dass du theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst, auch wenn du tatsächlich nicht vermittelt wirst.
Wie lange wird das Arbeitslosengeld I gezahlt?
Das Arbeitslosengeld I wird abhängig von deiner Beschäftigungszeit und deinem Alter für eine bestimmte Dauer gezahlt. In der Regel beträgt der Anspruch 12 Monate, wenn du mindestens 24 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Bei älteren Arbeitnehmern (über 50 Jahre) kann der Anspruch auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Was passiert, wenn die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird?
Wenn dein Antrag auf Verlängerung der Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, wirst du von der Agentur für Arbeit als normaler Arbeitsloser geführt. In diesem Fall musst du dich aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen, um weiterhin Arbeitslosengeld I zu erhalten.
Solltest du gesundheitlich nicht in der Lage sein, zu arbeiten, kannst du gegen die Entscheidung der Rentenversicherung Widerspruch einlegen. Während des Widerspruchsverfahrens könntest du weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung haben.
Wie beantragst du Arbeitslosengeld I nach der Erwerbsminderungsrente?
Um Arbeitslosengeld I zu beantragen, solltest du dich rechtzeitig vor dem Auslaufen deiner Erwerbsminderungsrente bei der Agentur für Arbeit melden. Die Arbeitsagentur wird deine gesundheitliche Situation prüfen und feststellen, ob du Anspruch auf ALG I hast oder ob die Nahtlosigkeitsregelung für dich greift.
Fazit: Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld
Die Nahtlosigkeitsregelung bietet eine wichtige Absicherung für Menschen, die nach dem Auslaufen der Erwerbsminderungsrente noch keine endgültige Entscheidung über ihren Gesundheitszustand haben. Sie sorgt dafür, dass du während dieser Übergangszeit nicht ohne finanzielle Unterstützung dastehst. Solltest du nach Ablauf der Erwerbsminderungsrente wieder in der Lage sein zu arbeiten, kannst du auch regulär Arbeitslosengeld I beantragen.
Es ist ratsam, rechtzeitig mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen, um deinen Anspruch zu prüfen und die notwendigen Schritte für den Antrag auf Arbeitslosengeld I oder die Verlängerung der Erwerbsminderungsrente einzuleiten.
Disclaimer: Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Die individuellen Umstände können variieren, und es wird empfohlen, sich an einen Fachmann oder eine zuständige Behörde zu wenden, um spezifische Informationen und rechtliche Beratung zu erhalten.
Quellen:
- Deutsche Rentenversicherung. (n.d.). Erwerbsminderungsrente. Abgerufen von drv.de
- Bundesagentur für Arbeit. (n.d.). Arbeitslosengeld. Abgerufen von arbeitsagentur.de
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