Fiktive Rentenpunkte: Erhält man Rentenpunkte während Arbeitslosigkeit I und Krankengeldbezug?

In der Diskussion über Altersvorsorge und Rente sind fiktive Rentenpunkte ein zentrales Thema. Die Frage, ob während der Zeiten der Arbeitslosigkeit oder des Krankengeldbezugs Punkte erworben werden, ist von großer Bedeutung. In diesem Artikel beleuchten wir die Thematik ausführlich.

Was sind fiktive Rentenpunkte?

Fiktive Renten-Punkte sind Punkte, die in besonderen Lebenssituationen, in denen kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt wird, zur Rentenversicherung hinzugerechnet werden. Sie helfen, die Rentenansprüche auf einem stabilen Niveau zu halten.

Rentenpunkte während des Bezugs v. Arbeitslosigkeit I

Gesetze und Regelungen

Gemäß § 182 Abs. 1 SGB III (Sozialgesetzbuch) wird während des Bezugs von Arbeitslosengeld I Rentenversicherungsschutz gewährt:

„Die Bundesagentur für Arbeit hat für den Zeitraum des Bezugs von Arbeitslosengeld I Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen.“

Beispielrechnung für 12 Monate

Angenommen, Ihr monatliches Bruttoeinkommen vor Arbeitslosigkeit betrug 3.500 Euro.

Angenommene Berechnung:

  1. Jährliches Bruttoeinkommen:
    3.500 € × 12 = 42.000 €
  2. Rentenpunkte pro Jahr:
    42.000 € / 45.358 € ≈ 0,93 Punkte pro Jahr
  3. Wert der Rentenpunkte:
    0,93 × 39,32 ≈ 36,56 € für 12 Monate Arbeitslosigkeit

Rentenpunkte während des Krankengeldbezugs Beispielrechnung für 12 Monate

Wenn Sie bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro Krankengeld beziehen, die Berechnung für 12 Monate sieht ähnlich aus:

  1. Jährliches Bruttoeinkommen:
    3.500 € × 12 = 42.000 €
  2. Rentenpunkte pro Jahr:
    42.000 € / 45.358 € ≈ 0,93 Punkte pro Jahr
  3. Wert der Rentenpunkte:
    0,93 × 39,32 ≈ 36,56 € für 12 Monate Krankengeld

Rentenpunkte während des Krankengeldbezugs

Gesetze und Regelungen

Ähnlich geregelt wie bei Arbeitslosigkeit sind auch die Rentenansprüche während des Krankengeldbezugs. Laut § 249 SGB V sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, während der Dauer des Krankengeldbezugs Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.

Beispielrechnung

Wenn Sie bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro Krankengeld beziehen, sieht die Berechnung ähnlich aus:

Berechnung der Rentenpunkte:

  1. Monatliches Bruttoeinkommen:
    3.500 €
  2. Jährliches Bruttoeinkommen:
    3.500 € × 6 = 21.000 €
  3. Rentenpunkte pro Jahr:
    21.000 € / 45.358 € ≈ 0,46 Punkte pro Jahr
  4. Wert der Rentenpunkte:
    0,46 × 39,32 ≈ 18,08 € pro Jahr

Bei 6 Monaten Krankengeld ergibt sich:

0,46 × 1 = 0,46 Punkte in 6 Monaten.

Fazit

Fiktive Punkte der Rente während der Arbeitslosigkeit I und Krankengeldbezug sind ein wichtiger Bestandteil Ihrer Altersvorsorge. Diese Punkte tragen dazu bei, Ihre Rentenansprüche zu sichern und einen Verlust an finanzieller Absicherung im Alter zu verhindern.

Für detaillierte Informationen und Unterstützung können Sie die folgenden Links nutzen:

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Haftungsausschluss

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Die genauen Regelungen und Berechnungen können variieren und hängen von individuellen Umständen ab.
Wir empfehlen, sich für spezifische Anliegen oder detaillierte Informationen an einen Fachmann, wie beispielsweise einen Steuerberater oder einen Rentenberater, zu wenden.
Die bereitgestellten Informationen basieren auf den aktuell verfügbaren Daten und können sich im Laufe der Zeit ändern.
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