Was sind fiktive Rentenpunkte?
Fiktive Renten-Punkte sind Punkte, die in besonderen Lebenssituationen, in denen kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt wird, zur Rentenversicherung hinzugerechnet werden. Sie helfen, die Rentenansprüche auf einem stabilen Niveau zu halten.
Rentenpunkte während des Bezugs v. Arbeitslosigkeit I
Gesetze und Regelungen
Gemäß § 182 Abs. 1 SGB III (Sozialgesetzbuch) wird während des Bezugs von Arbeitslosengeld I Rentenversicherungsschutz gewährt:
„Die Bundesagentur für Arbeit hat für den Zeitraum des Bezugs von Arbeitslosengeld I Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen.“
Beispielrechnung für 12 Monate
Angenommen, Ihr monatliches Bruttoeinkommen vor Arbeitslosigkeit betrug 3.500 Euro.
Angenommene Berechnung:
- Jährliches Bruttoeinkommen:
3.500 € × 12 = 42.000 €
- Rentenpunkte pro Jahr:
42.000 € / 45.358 € ≈ 0,93
Punkte pro Jahr - Wert der Rentenpunkte:
0,93 × 39,32 ≈ 36,56 €
für 12 Monate Arbeitslosigkeit
Rentenpunkte während des Krankengeldbezugs Beispielrechnung für 12 Monate
Wenn Sie bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro Krankengeld beziehen, die Berechnung für 12 Monate sieht ähnlich aus:
- Jährliches Bruttoeinkommen:
3.500 € × 12 = 42.000 €
- Rentenpunkte pro Jahr:
42.000 € / 45.358 € ≈ 0,93
Punkte pro Jahr - Wert der Rentenpunkte:
0,93 × 39,32 ≈ 36,56 €
für 12 Monate Krankengeld
Rentenpunkte während des Krankengeldbezugs
Gesetze und Regelungen
Ähnlich geregelt wie bei Arbeitslosigkeit sind auch die Rentenansprüche während des Krankengeldbezugs. Laut § 249 SGB V sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, während der Dauer des Krankengeldbezugs Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
Beispielrechnung
Wenn Sie bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro Krankengeld beziehen, sieht die Berechnung ähnlich aus:
Berechnung der Rentenpunkte:
- Monatliches Bruttoeinkommen:
3.500 €
- Jährliches Bruttoeinkommen:
3.500 € × 6 = 21.000 €
- Rentenpunkte pro Jahr:
21.000 € / 45.358 € ≈ 0,46
Punkte pro Jahr - Wert der Rentenpunkte:
0,46 × 39,32 ≈ 18,08 €
pro Jahr
Bei 6 Monaten Krankengeld ergibt sich:
0,46 × 1 = 0,46
Punkte in 6 Monaten.
Fazit
Fiktive Punkte der Rente während der Arbeitslosigkeit I und Krankengeldbezug sind ein wichtiger Bestandteil Ihrer Altersvorsorge. Diese Punkte tragen dazu bei, Ihre Rentenansprüche zu sichern und einen Verlust an finanzieller Absicherung im Alter zu verhindern.
Für detaillierte Informationen und Unterstützung können Sie die folgenden Links nutzen:
- Deutsche Rentenversicherung
- Bundesagentur für Arbeit
- Gesetze im Internet – SGB III
- Gesetze im Internet – SGB V
Informieren Sie sich regelmäßig über Ihre Rentenansprüche und die Berechnung Ihrer fiktiven Punkte – denn Ihre Rente zählt!
Haftungsausschluss
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Die genauen Regelungen und Berechnungen können variieren und hängen von individuellen Umständen ab.
Wir empfehlen, sich für spezifische Anliegen oder detaillierte Informationen an einen Fachmann, wie beispielsweise einen Steuerberater oder einen Rentenberater, zu wenden.
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