Rente und Auswandern – Fallbeispiele

Deutsche Rente im Ausland: So funktioniert es!

Für viele deutsche Rentner ist der Gedanke, den Ruhestand im Ausland zu verbringen, verlockend. Doch wie funktioniert die Deutsche Rente im Ausland? In diesem Artikel erklären wir detailliert, welche Regeln gelten, welche Länder besonders beliebt sind und welche steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen.

Deutsche Rente im Ausland: Wie erfolgt die Auszahlung?

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten grundsätzlich auch ins Ausland. Es spielt keine Rolle, ob Sie in Europa oder außerhalb der Europäischen Union leben. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass nicht jeder Rentenanteil ohne Abzüge ins Ausland gezahlt wird. Insbesondere die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente können von Einschränkungen betroffen sein. Wer also plant, die Deutsche Rente im Ausland zu beziehen, sollte sich rechtzeitig informieren.

Welche Länder sind bei deutschen Rentnern besonders beliebt?

Viele deutsche Rentner zieht es in wärmere Länder. Zu den beliebtesten Zielen gehören:

  • Spanien
  • Italien
  • Frankreich
  • Thailand
  • Türkei

Diese Länder bieten nicht nur angenehmes Klima, sondern oft auch geringere Lebenshaltungskosten. Für deutsche Rentner bedeutet das, dass sie ihre Deutsche Rente im Ausland möglicherweise effektiver nutzen können. Doch nicht nur die Lebenshaltungskosten spielen eine Rolle – auch steuerliche Vorteile oder Doppelbesteuerungsabkommen beeinflussen die Wahl des neuen Wohnsitzes.

Steuerliche Aspekte: Was gilt es zu beachten?

Die Besteuerung der Deutschen Rente im Ausland ist ein entscheidender Faktor. In vielen Ländern gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern, dass Rentner sowohl in Deutschland als auch im Ausland Steuern auf ihre Rente zahlen müssen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen von Land zu Land erheblich. Wer seine Deutsche Rente im Ausland bezieht, sollte unbedingt die steuerlichen Rahmenbedingungen des Ziellandes kennen.

Beispiel-Berechnung für Spanien und die Türkei:

Beispiel 1: Spanien

Ein deutscher Rentner mit einer Bruttorente von 2.000 EUR monatlich:

  • Steuerfreibetrag in Spanien: ca. 6.500 EUR pro Jahr
  • Jährliche Rente: 24.000 EUR
  • Zu versteuerndes Einkommen: 24.000 EUR – 6.500 EUR = 17.500 EUR
  • Steuersatz in Spanien: Progressiv, ab ca. 19% für die ersten 12.450 EUR, danach bis zu 37%

In diesem Beispiel zahlt der Rentner in Spanien etwa 3.300 EUR Steuern pro Jahr auf seine Deutsche Rente im Ausland.

Beispiel 2: Türkei

Ein deutscher Rentner mit einer Bruttorente von 2.000 EUR monatlich:

  • In der Türkei gilt ein sehr niedriger Steuersatz für Rentner, da die Rente im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens fast vollständig steuerfrei bleibt.
  • Der Rentner müsste nur in Deutschland die Einkommensteuer zahlen, wenn die Rente über dem Grundfreibetrag liegt. Bei 24.000 EUR pro Jahr und einem Steuerfreibetrag in Deutschland von ca. 10.908 EUR (Stand 2024) werden rund 13.092 EUR versteuert.

Angenommen, der progressive Steuersatz für dieses Einkommen beträgt 14%, wären das etwa 1.833 EUR Steuern pro Jahr in Deutschland.

Krankenversicherung: Was passiert mit dem Versicherungsschutz?

Wer seine Deutsche Rente im Ausland bezieht, muss auch an die Krankenversicherung denken. Innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bleibt der Versicherungsschutz oft bestehen. Außerhalb Europas kann es jedoch komplizierter werden. Rentner sollten prüfen, ob sie eine private Auslandskrankenversicherung abschließen müssen.

Deutsche Rente im Ausland: Antragstellung und Formalitäten

Bevor Sie ins Ausland ziehen, sollten Sie Ihre Pläne der Deutschen Rentenversicherung mitteilen. Der Antrag auf Zahlung der Rente ins Ausland ist in der Regel unkompliziert, doch es müssen bestimmte Formulare eingereicht werden. Zudem sollten Sie darauf achten, dass Ihre Adresse stets aktuell ist, damit Sie weiterhin wichtige Informationen von der Rentenversicherung erhalten.

Tabelle, die zeigt, wie viel Nettorente Rentner in verschiedenen Ländern nach Abzug der Steuern und möglichen Sozialabgaben übrig bleibt. Die Berechnungen basieren auf einer Bruttorente von 2.000 EUR pro Monat (24.000 EUR jährlich).

Vergleich der Nettorente in verschiedenen Ländern

Land Monatliche Bruttorente Monatliche Abzüge Monatliche Nettorente Jährliche Abzüge Jährliche Nettorente
Deutschland 2.000 EUR 361 EUR 1.639 EUR 4.332 EUR 19.668 EUR
Griechenland 2.000 EUR 300 EUR 1.700 EUR 3.600 EUR 20.400 EUR
Türkei 2.000 EUR 511 EUR 1.489 EUR 6.132 EUR 17.868 EUR
Spanien 2.000 EUR 405 EUR 1.595 EUR 4.860 EUR 19.140 EUR
Italien 2.000 EUR 350 EUR 1.650 EUR 4.200 EUR 19.800 EUR
Frankreich 2.000 EUR 430 EUR 1.570 EUR 5.160 EUR 18.840 EUR
Thailand 2.000 EUR 150 EUR 1.850 EUR 1.800 EUR 22.200 EUR

Erläuterungen:

  • Monatliche Bruttorente: Die gesamte Rente vor Abzügen.
  • Monatliche Abzüge: Die Summe der monatlichen Abzüge für Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Monatliche Nettorente: Die verbleibende Rente nach Abzügen.
  • Jährliche Abzüge: Die Summe der jährlichen Abzüge.
  • Jährliche Nettorente: Die verbleibende Rente nach jährlichen Abzügen.

In dieser Tabelle sehen Sie, wie viel netto von der Bruttorente in Deutschland, Griechenland, der Türkei, Spanien, Italien, Frankreich und Thailand übrig bleibt.

Weitere Informationen:

Disclaimer: Die Informationen in diesem Beitrag sind allgemeiner Natur und keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Für genaue Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Wir übernehmen keine Haftung für mögliche Fehler oder Konsequenzen.

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